Sie dürfen nur einen Wahlzettel verwenden. Wenn Sie mehr als einen Wahlzettel verwenden, ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
Sie können einen vorgedruckten Wahlzettel unverändert einlegen. Sie können den vorgedruckten Wahlzettel auch ändern (Streichen, Kumulieren und Panaschieren). Auf der leeren Liste können Sie die Kandidatennamen frei zusammenstellen.
Blosses Ankreuzen von Kandidatennamen ist bei der Kantonsratswahl – im Gegensatz zur Regierungsratswahl – nicht zulässig.
Wenn Sie einen Kandidatennamen ein zweites Mal auf Ihre Liste setzen wollen, schreiben Sie den Kandidatennamen aus. Gänsefüsschen, „dito“, „idem“ oder Ähnliches ist nicht zulässig.
Ihr Wahlzettel muss mindestens einen Kandidatennamen enthalten, höchstens soviele, wie in Ihrer Gemeinde Kantonsratsmitglieder zu wählen sind. Ein Kandidatenname darf höchstens zweimal auf Ihrer Liste stehen. Sie können nur Kandidatennamen aufführen, die in Ihrer Gemeinde zur Wahl stehen.
Vergessen Sie nicht den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben, wenn Sie brieflich wählen.